Vermögen in der Familie zu übertragen ist mehr als nur ein emotionales Thema – Steuerberater Rigo Gooßen erklärt die rechtlichen Grundlagen und Sparmöglichkeiten.
Wer Vermögen an seine Kinder oder Enkel weitergeben will, sollte die steuerlichen Regelungen kennen. Freibeträge richtig nutzen, den richtigen Zeitpunkt wählen und dabei keine teuren Fehler machen – das sind die Herausforderungen. Rigo Gooßen aus Stade berät seine Mandanten seit Jahren bei diesen wichtigen Lebensentscheidungen und weiß, wo die Fallstricke lauern.
Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert, bietet aber auch viele Möglichkeiten zum Steuersparen. Besonders bei größeren Vermögen lohnt sich eine vorausschauende Planung. Steuerberater Rigo Gooßen hilft seinen Mandanten dabei, die verschiedenen Optionen zu durchdenken und die beste Strategie für die jeweilige Familie zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur um die reine Steuerersparnis, sondern auch um praktische Aspekte wie die Absicherung des Lebensabends oder die gerechte Behandlung aller Kinder.
Inhaltsverzeichnis
Die Grundregeln von Erbschaft und Schenkung verstehen
Das deutsche Steuerrecht behandelt Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich gleich. Ob jemand etwas erbt oder geschenkt bekommt, macht steuerlich keinen großen Unterschied. Trotzdem gibt es einen wichtigen Unterschied: Bei Schenkungen kann man den Zeitpunkt selbst bestimmen. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des übertragenen Vermögens. Ehepartner und Kinder haben die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze. Steuerberater Gooßen erklärt seinen Mandanten immer zuerst diese Grundlagen, bevor er an konkrete Gestaltungen geht.
Wer gehört zu welcher Steuerklasse
Das Steuerrecht teilt die Begünstigten in drei Kategorien ein. Zur Steuerklasse I gehören Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern. Sie haben die höchsten Freibeträge und zahlen zwischen 7 und 30 Prozent Steuern. Geschwister landen in Steuerklasse II, alle anderen in Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Diese Einteilung zeigt deutlich: Das Gesetz bevorzugt die engsten Familienangehörigen. Lebensgefährten ohne Trauschein werden steuerlich wie Fremde behandelt, was für viele eine böse Überraschung ist.
Die Freibeträge optimal nutzen
Die Freibeträge sind das wichtigste Instrument zur Steuerersparnis. Ein Ehepaar kann seinen Kindern alle zehn Jahre 800.000 Euro schenken, ohne dass ein Cent Steuern anfällt – 400.000 Euro pro Elternteil und Kind. Aber Vorsicht: Die Zehn-Jahres-Frist gilt für jede einzelne Schenkung zwischen denselben Personen. Wer seinem Sohn heute 300.000 Euro schenkt, kann erst in zehn Jahren wieder den vollen Freibetrag nutzen. Rigo Gooßen plant mit seinen Mandanten deshalb genau, wann welche Beträge übertragen werden.
Aktuelle Freibeträge in der Steuerklasse I:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil
- Enkel: 200.000 Euro pro Großelternteil
- Eltern beim Erben: 100.000 Euro
Besondere Freibeträge für Immobilien
Beim Familienheim gibt es Sonderregelungen. Ehepartner können das gemeinsame Zuhause komplett steuerfrei erben. Kinder erben das Elternhaus bis 200 Quadratmeter steuerfrei, müssen aber zehn Jahre lang selbst darin wohnen. Diese Regelung führt oft zu Problemen, wenn mehrere Kinder erben.
Bewertung und Gestaltungsstrategien nach Steuerberater Rigo Gooßen
Das Finanzamt muss wissen, was das übertragene Vermögen wert ist. Bei Immobilien orientiert sich das Finanzamt am örtlichen Grundstücksmarkt. In gefragten Lagen können die Werte sehr hoch sein. Steuerberater Rigo Gooßen aus Stade kennt die örtlichen Besonderheiten und weiß, wann sich ein Widerspruch gegen die Bewertung lohnt.
Wer Vermögen überträgt, kann Bedingungen stellen. Typisch sind Wohnrechte oder Pflegevereinbarungen. Solche Auflagen mindern den Wert der Schenkung und damit die Steuer. Ein Beispiel: Die Eltern übertragen ihr Haus im Wert von 600.000 Euro, behalten sich aber ein Wohnrecht vor. Dieses hat einen Wert von 200.000 Euro. Steuerpflichtig sind dann nur 400.000 Euro.
Jede Familie hat andere Ziele und andere Vermögensverhältnisse. Ein bewährter Ansatz ist die Kombination aus Schenkungen und Testament. Die großen Vermögenswerte werden schon zu Lebzeiten übertragen, der Rest wird vererbt. Bei Unternehmen gibt es besondere Vergünstigungen. Bis zu 100 Prozent des Firmenwerts können steuerfrei übertragen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Internationale Aspekte beachten
Wer Vermögen im Ausland hat oder Erben im Ausland, muss aufpassen. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Besonders kompliziert wird es bei Immobilien im Ausland. Steuerberater Gooßen berät auch zu diesen internationalen Fragen. Die Steuergesetze verschiedener Länder passen oft nicht zusammen, was zu doppelter Besteuerung führen kann. Eine frühzeitige Planung ist hier besonders wichtig, um teure Überraschungen zu vermeiden.
Häufige Fehler vermeiden
Viele Familien machen bei Erbschaften und Schenkungen vermeidbare Fehler. Ein klassischer Fehler ist das zu späte Handeln. Wer erst kurz vor seinem Tod anfängt, Vermögen zu übertragen, verschenkt Freibeträge.
Ein anderer Fehler ist das Verschweigen von Schenkungen. Schenkungen müssen angemeldet werden, und das Finanzamt hat viele Möglichkeiten, sie zu entdecken. Auch die Gleichbehandlung aller Kinder ist nicht immer sinnvoll.
Rigo Gooßen erlebt in seiner Praxis immer wieder, wie Familienstreit durch unklare Regelungen entsteht.
Steuerliche Fallen bei gemischten Schenkungen
Wer eine Immobilie unter Wert verkauft, macht steuerlich gesehen eine teilweise Schenkung. Wenn die Eltern ihrem Sohn ein Haus für 300.000 Euro verkaufen, das eigentlich 500.000 Euro wert ist, liegt eine Schenkung von 200.000 Euro vor. Das wird oft übersehen. Steuerberater Gooßen klärt seine Mandanten über solche Fallen auf. Auch bei zinslosen Darlehen zwischen Familienmitgliedern entsteht eine laufende Schenkung in Höhe der ersparten Zinsen. Das Finanzamt rechnet dabei mit marktüblichen Zinssätzen und kann nachträglich Schenkungsteuer fordern.
Timing: Der richtige Zeitpunkt entscheidet
Wann sollte man Vermögen übertragen? Bei Immobilien kann der Zeitpunkt den Wert und damit die Steuer beeinflussen. In Hochpreisphasen sind die Bewertungen hoch, in Schwächephasen niedriger.
Bei Aktien oder Unternehmensbeteiligungen spielt das ebenfalls eine Rolle. Wer in einer Krise überträgt, spart Steuern. Rigo Gooßen bespricht mit seinen Mandanten regelmäßig, ob der Zeitpunkt günstig ist.
Gesetzesänderungen im Blick behalten
Das Erbschaftsteuerrecht ändert sich immer wieder. In den letzten Jahren gab es mehrere Reformen. Manche Gestaltungen, die heute funktionieren, sind morgen vielleicht nicht mehr möglich. Steuerberater Rigo Gooßen hält seine Mandanten über wichtige Änderungen auf dem Laufenden. Besonders die Diskussionen um eine Verschärfung der Erbschaftsteuer verfolgt er genau. Wer langfristig plant, sollte verschiedene Szenarien durchdenken und flexibel bleiben.
Praktische Umsetzung und Dokumentation
Eine Schenkung oder ein Erbfall bringt viel Papierkram mit sich. Schenkungssteuererklärungen müssen fristgerecht eingereicht werden, Grundbücher müssen geändert werden, Banken müssen informiert werden. Wer nicht aufpasst, versäumt wichtige Fristen oder macht Fehler.
Die Kanzlei Gooßen, Heuermann & Partner übernimmt für ihre Mandanten die komplette Abwicklung. Das beginnt bei der steuerlichen Anmeldung und geht bis zur Eintragung im Grundbuch. So können sich die Familien auf das Wesentliche konzentrieren.
Besonders wichtig ist eine ordentliche Dokumentation. Alle Schenkungen sollten notariell beurkundet werden, auch wenn das nicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei späteren Erbfällen oder Steuerprüfungen ist das ein wichtiger Nachweis.
Nachträgliche Korrekturen sind schwierig
Was einmal übertragen ist, lässt sich nur schwer rückgängig machen. Deshalb sollte man sich vorher gut überlegen, was man tut. Eine verschenkte Immobilie kann der Schenker normalerweise nicht mehr zurückfordern, auch wenn sich die Umstände ändern.
Nur in besonderen Fällen sind Rückforderungen möglich – zum Beispiel bei grobem Undank des Beschenkten oder wenn der Schenker verarmt. Diese Fälle sind aber selten und schwer durchzusetzen.
Ausblick: Worauf man sich einstellen sollte
Das Erbschaftsteuerrecht wird auch in Zukunft ein Thema bleiben. Die Freibeträge sind seit Jahren nicht erhöht worden, die Immobilienpreise steigen aber weiter. Das bedeutet: Immer mehr Familien werden steuerpflichtig.
Gleichzeitig wird die Überwachung durch die Finanzverwaltung schärfer. Automatisierte Datenabgleiche machen es schwerer, Vermögensübertragungen zu verschweigen. Ehrlichkeit und ordentliche Planung werden noch wichtiger.
Rigo Gooßen aus Stade bereitet seine Mandanten auf diese Entwicklungen vor. Wer rechtzeitig plant und sich professionell beraten lässt, kann auch in Zukunft viel Geld sparen und gleichzeitig Familienfrieden bewahren.





